Public Value: Was ist das eigentlich?
Mit Public-Value-Angeboten sind diejenigen Angebote gemeint, „die in besonderem Maß einen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt im Bundesgebiet leisten“. Das können zum Beispiel Nachrichten, Berichte über Politik- und Zeitgeschehen oder Informationen über Lokales und Regionales sein. Auch eigenproduzierte, in Europa hergestellte oder barrierefreie Inhalte gehören dazu.
Bestimmt werden die Public-Value-Angebote nach § 84 Medienstaatsvertrag (MStV) durch die Landesmedienanstalten.
Wie legen die Landesmedienanstalten die Public-Value-Inhalte fest?
Public-Value-Angebote werden in einem Ausschreibungsverfahren bestimmt. Rundfunk- und Telemedienanbieter beantragen den Public-Value-Status für einzelne Angebote. Über die Anträge entscheidet die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK).
Public-Value-Angebote müssen auf Benutzeroberflächen leicht zu finden sein
Public-Value-Angebote müssen leicht auffindbar gemacht werden. Das gilt beispielsweise auf Smart-TVs und auf anderen Benutzeroberflächen. Die Durchsetzung der Vorgaben zur leichten Auffindbarkeit unterliegt der Plattform- und Benutzeroberflächenregulierung durch die Landesmedienanstalten.
Welche Angebote sind Public-Value-Angebote?
Das erste Public-Value-Bestimmungsverfahren ist abgeschlossen. Die Bestimmung gilt für einen Zeitraum von drei Jahren. Die Medienanstalten empfehlen eine diskriminierungsfreie Sortierung anhand einer Reihenfolgen-Listung.
Im Bereich Audio ist eine geolokalisierte Ausspielung von Angeboten durch die Anbieter von Benutzeroberflächen auf der Ebene der verschiedenen Regierungsbezirke vorgesehen.
Stand der Listungen: 30.06.2023
Hinweis: Gültigkeit hat die Darstellung im PDF. Die Excel-Datei dient nur zu Servicezwecken.