Würfel mit dem Wort Impressum darauf gedruckt auf einer PC-Tastatur

Impressumspflicht

Urheber und Quellen kenntlich machen
Internetseitenbetreiber müssen im Impressum Angaben zu ihrer Identität machen. Das schützt Verbraucherinnen und Verbraucher vor unseriösen Quellen, besonders bei journalistischen Angeboten. Die Medienanstalten überwachen die Einhaltung der Impressumspflicht und sorgen so für mehr Transparenz online. Verletzungen der Impressumspflicht können an die zuständige Landesmedienanstalt gemeldet werden.

Was ist ein Impressum?

Fast alle Betreiber von Internetseiten müssen Nutzerinnen und Nutzern bestimmte Angaben über ihre Identität machen. Der Gesetzgeber hat diese Impressumspflicht im Telemediengesetz (TMG) und im Medienstaatsvertrag (MStV) geregelt. Sie dient dem Verbraucherschutz: Besucherinnen und Besucher der Seiten sollen überprüfen können, ob es sich um eine seriöse, glaubwürdige Quelle handelt. Diese Transparenz ist besonders wichtig, wenn es um Nachrichten- und Informationsseiten geht, die der Meinungsbildung dienen. Bei geschäftlichen Internetseiten sollen die Anbieterangaben Informationen über die Erreichbarkeit eines potenziellen Geschäftspartners geben. Letztlich dienen die Impressumsangaben auch Allgemeininteressen, zum Beispiel, wenn es um Strafverfolgungen geht.

Mehr zu den Rechtsgrundlagen

Wie muss das Impressum gestaltet sein?

Das Impressum muss 

  • leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar seinIn der Regel erfolgt dies unter dem Menüpunkt „Impressum“ oder „Kontakt“;
  • den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Anbieters enthalten;
  • den Verantwortlichen mit seinem vollständigen Namen und seiner vollständigen Anschrift enthalten, wenn das Angebot journalistisch-redaktionelle Inhalte enthält;
  • eine E-Mail-Adresse enthalten, wenn das Angebot geschäftsmäßig ist, also zum Beispiel Werbung enthält.

Was ist, wenn ein Impressum fehlt?

Die Medienanstalten sorgen im Rahmen ihrer Aufsichtsaufgaben dafür, dass sich die Anbieter von Online-Angeboten an die Impressumspflicht halten. In den meisten Fällen reicht es, Angebote nachzubessern, sodass es nicht zu einem Bußgeld kommt.

Ist Ihnen eine Internetseite mit unvollständigen Angaben im Impressum aufgefallen? Oder fehlt das Impressum komplett? 

Sie können eine Verletzung der Impressumspflicht direkt an die Landesmedienanstalten weitergeben.

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